3 JAHRE KLIER GARANTIE

3 Jahre Klier Garantie anstatt 2 Jahre Gesetzlich!

Wir sind von der Qualität der Produkte in unserem Sortiment so sehr überzeugt, dass wir unseren Kunden 3 Jahre Klier-Garantie auf alle Einkäufe gewähren.

Diese über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Garantie deckt alle Mängel ab, die auf Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Abgesehen von Computerartikeln und Zubehör, sowie Gebrauchtgeräten bieten wir diese Garantie für alle Artikel in unserem Angebot. Darüber hinaus bieten verschiedene Hersteller und Vertriebe weiterführende Garantien an. Diese Angaben sind produktbezogen in den einzelnen Artikelbeschreibungen zu finden.

 

GARANTIEBESTIMMUNGEN

Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung gewähren wir drei Jahre Garantie ab Gefahrübergang (§ 2) nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

Wir leisten Garantie für alle während eines Zeitraumes von drei Jahren ab Gefahrübergang auftretenden Mängel, die auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Erstkäufer, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, zu und kann nicht abgetreten werden.

Diese Händlergarantie ist nachrangig gegenüber einer evtl. Herstellergarantie. Die Rechte aus dem Garantievertrag ruhen also insoweit, als Hersteller der gelieferten Gegenstände aus eigenem Recht sich zu Garantieleistungen verpflichtet haben.
Von der Garantie ausgenommen sind:

• Gebrauchtgeräte
• Computerartikel und Zubehör, soweit sich nicht aus der jeweiligen Artikelbeschreibung etwas anderes ergibt
• Produkte, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie
• Mängel am Produkt, die auf Nichtbeachtung von Bedienungshinweisen, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anormale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind
• Mängel am Produkt, die durch Verwendung von Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine Originalteile sind
• Produkte, an denen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen wurden
• Geringfügige Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für Wert- und Gebrauchstauglichkeit des Produkts unerheblich sind.

Die Behebung des von uns als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass wir das mangelhafte Produkt nach unserer Wahl unentgeltlich reparieren oder durch ein einwandfreies Produkt (ggf. auch ein Nachfolgemodell) ersetzen. Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum über.

Der Garantieanspruch muss innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Hierfür ist das betroffene Produkt mit einer Rechnungskopie durch eine Abholung unseres Versandservices an uns zurückzuführen. Bezüglich der Abholung setzen Sie sich bitte mit uns per Mail an info@musik-klier.de oder per Fax an +49 (0)911 43 990 35 in Verbindung.

Andere Ansprüche als das in diesen Garantiebedingungen genannte Recht auf Behebung der Mängel am Produkt werden durch diese Garantie nicht begründet.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Produkt weder verlängert, noch neu in Gang gesetzt.